Verrentung von Vermögen für eine bessere Tragbarkeit

Der eigene Wohntraum hängt davon ab, ob genügend eigene Mittel vorhanden sind und die Tragbarkeit gegeben ist. Häufig ist die Tragbarkeit der Grund, weshalb der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung nicht möglich ist. Denn bisher war auch bei ausreichend grossem Vermögen die Tragbarkeit kritisch. Weshalb? Nicht alle Eigentümer wollen das gesamte Vermögen für den Kauf investieren, sondern sich einen Rest des Vermögens erhalten.

Wir haben für unsere Kunden und Partner eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Wohneigentum auch dann zu finanzieren, wenn die Tragbarkeit mit der Wunsch-Hypothek nicht gegeben ist, aber genügend freies Vermögen zur Verfügung steht. Das kann sein infolge Sparguthaben. Das kann auch sein infolge Vorbezug aus der Pensionskasse.

In einem solchen Fall rechnen wir mit der sogenannten Verrentung des freien Vermögens. Das bedeutet, dass ein bestimmter Teil des Vermögens zum Einkommen dazugerechnet wird. Beispielsweise:

  • Einer Kundin fehlt ein jährliches Einkommen von CHF 20’000.
  • Diese Kundin (55-jährig) hat aber infolge Ersparnisse und PK-Vorbezug freie Vermögenswerte von CHF 600’000.
  • Wir rechnen bis zu einem Alter von 85 Jahren. D.h., dass das Vermögen von CHF 600’000 über 30 Jahre hinweg „verrentet“ wird.
  • Dabei wird ein Teil des Vermögens als zusätzliches Einkommen berücksichtigt, obwohl kein echtes, zusätzliches Einkommen existiert. In diesem Fall würde die Kundin zusätzlich jedes Jahr CHF 600’000 / 30 Jahre = CHF 20’000 verdienen, was die Einkommenslücke schliesst und die Tragbarkeit sicherstellt.

Sie sehen – sobald Sie über Vermögenswerte verfügen, können wir auch bei zu geringer Tragbarkeit eine Finanzierung ermöglichen. Kontaktieren Sie uns in jedem Fall, damit wir Ihren Kunden den Wohntraum erfüllen können.